Bayerns Innenminister Joachim Herrmann stellt klar: Vorübergehender Schutzstatus von Ukrainerinnen und Ukrainer erlaubt nach geltender Rechtslage keine Einbürgerung
Bayerns Innenminister Joachim Herrmann hat heute zur aktuellen Debatte um die Einbürgerung von ukrainischen Staatsangehörigen klargestellt: “Der vorübergehende Schutzstatus von Ukrainerinnen und Ukrainern erlaubt nach der geltenden Rechtslage in Deutschland grundsätzlich keine Einbürgerung. Mit einer großen Zahl von zusätzlichen Einbürgerungsanträgen von ukrainischen Staatsangehörigen ist deshalb in nächster Zeit nicht zu rechnen.
