Bayerns Innenminister Joachim Herrmann zur Aufhebung des Sonn- und Feiertagsfahrverbots und des Fahrverbots nach der Ferienreiseverordnung für LKW: Allgemeinverfügung soll für die nächsten drei Wochenenden bis zum 31. August gelten
Bayerns Innenminister Joachim Herrmann hat angekündigt, dass die Allgemeinverfügung des Innenministeriums eine Aufhebung des LKW-Fahrverbots an den kommenden drei Wochenenden zwischen dem 15. August und dem 31. August vorsieht. Herrmann: „Lastkraftwagen über 7,5 Tonnen dürfen an diesen Wochenenden fahren, wenn sie Güter transportieren, die wegen des Niedrigwassers nicht auf den deutschen Schifffahrtsstraßen befördert werden könnten.“ Der Innenminister betont, dass von der Allgemeinverfügung wegen der gebotenen Rücksicht auf die Sonn- und Feiertagsruhe, die Wohnbevölkerung, die Umwelt und auf den Ferienreiseverkehr nur im erforderlichen Umfang Gebrauch gemacht werden darf. „Logistikketten, die für die Versorgung der Bürgerinnen und Bürger sowie der Wirtschaft notwendig sind, sind durch das extreme Niedrigwasser gestört. Die Möglichkeit einer Verlagerung auf die Straße ist daher zwingend erforderlich“, begründet Herrmann die Ausnahmeregelung.
