Bayerns Innenminister Joachim Herrmann: Stimmkreiseinteilung zur Landtagswahl 2028 kann weitestgehend unverändert bleiben - Zu hohe Abweichung vom Wahlkreisdurchschnitt bei der Zahl der Wahlberechtigten bislang nur im Stimmkreis Weilheim-Schongau
„Bei der kommenden Landtagswahl soll es bei der bisherigen Verteilung der Mandate auf die sieben Regierungsbezirke bleiben“, so Bayerns Innenminister Joachim Herrmann, der dem Ministerrat über die Veränderungen der Einwohnerzahlen in den bayerischen Wahl- und Stimmkreisen berichtet hat. Herrmann: „Bei der Stimmkreiseinteilung selbst dürfte nur im Stimmkreis Weilheim-Schongau Änderungsbedarf bestehen, weil dort die Abweichung vom Wahlkreis-Durchschnitt mehr als 25 Prozent beträgt. Hier ist eine Neueinteilung des Stimmkreises gesetzlich zwingend erforderlich.“ Möglicherweise gibt es auch im Stimmkreis Tirschenreuth Änderungsbedarf, weil bis zur Landtagswahl im Jahr 2028 eine zu hohe Abweichung vom Durchschnitt im jeweiligen Wahlkreis eintreten könnte. „Im Übrigen kann die Einteilung der Stimmkreise aber unverändert bleiben“, so der Innenminister.
