Verfassungstreue im öffentlichen Dienst - Aufnahme der AfD in das Verzeichnis extremistischer und extremistisch beeinflusster Organisationen - Bayerns Innenminister Joachim Herrmann: "Verfassungsfeinde haben im öffentlichen Dienst nichts verloren"
Der Ministerrat hat heute dem Vorschlag von Bayerns Innenminister Joachim Herrmann zugestimmt, die AfD in das „Verzeichnis extremistischer und extremistisch beeinflusster Organisationen“ aufzunehmen, das Teil der Bekanntmachung über die Pflicht zur Verfassungstreue im öffentlichen Dienst (VerftöDBek) ist. Ziel dieser Bekanntmachung ist, die Verfassungstreue von Bewerbern für den öffentlichen Dienst sicherzustellen. „Lehrer, Polizisten oder Richter haben eine große Verantwortung für unseren Staat und müssen daher auch Gewähr dafür bieten, dass sie für die freiheitliche demokratische Grundordnung eintreten. Dies gilt auch für alle anderen Beamtinnen und Beamten sowie Beschäftigen im öffentlichen Dienst. Mit meinen Innenministerkolleginnen und -kollegen von Bund und Ländern bin ich mir einig: Verfassungsfeinde haben im öffentlichen Dienst nichts verloren", so Herrmann. "In Bayern haben wir mit dem Verfahren nach der Bekanntmachung ein Instrument an der Hand, um Bewerber effektiv auf ihre Verfassungstreue überprüfen zu können." Eine bloße Mitgliedschaft führt laut Herrmann jedoch nicht zwangsläufig zu einer Ablehnung. "Jeder Einzelfall muss eingehend geprüft und sämtliche Zweifel ausgeräumt werden."
