Landtag beschließt Novelle des Bayerischen Feuerwehrgesetzes - Bayerns Innenminister Joachim Herrmann: Wichtige Optimierung der Rahmenbedingungen für den Feuerwehrdienst - Gesetz und damit auch neue Altersgrenze ab 16. Juli in Kraft
Der Bayerische Landtag hat gestern die Änderung des Bayerischen Feuerwehrgesetzes beschlossen. Bayerns Innenminister Joachim Herrmann betonte: "Ich freue mich, dass wir mit der Novelle wichtige Weichen für die Zukunft der Feuerwehren gestellt haben. Rund 320.000 von insgesamt etwa 328.000 Feuerwehrmännern und -frauen in Bayern sind ehrenamtlich tätig. Es ist daher wichtig, dass die Rahmenbedingungen für den unverzichtbaren Dienst in der Feuerwehr immer wieder optimiert und an die aktuellen Entwicklungen angepasst werden. Nur dann kann das enorme ehrenamtliche Potential dauerhaft erhalten werden." Die Änderung des Feuerwehrgesetzes wird am 15. Juli 2025 im Bayerischen Gesetz- und Verordnungsblatt veröffentlicht und tritt zum 16. Juli 2025 in Kraft.